
Lieber Michael Siebel,
Lieber Michael Siebel,
(...) Nach meinem Kenntnisstand steigt die Zahl der Väter ohne Sorgerecht aber immer weiter an. Es ist zu beobachten, dass Frauen zunehmend das gesetzliche Schlupfloch der Sorgerechtsverweigerung ausnutzen – das bestätigen auch verschiedene Familieninfotreffs und Väter-Vereine. (...)
(...) Ich bin mit diesem Urteil sehr unzufrieden, weil es ein erhebliches Missbrauchspotential eröffnet: Ein Angehöriger eines Drittstaates mit rechtswidrigem Aufenthalt oder ohne realistische Möglichkeit, selbst ein Aufenthaltsrecht in einem Mitgliedstaat zu erwerben, kann durch die Heirat mit einem Unionsbürger, der sich in einem anderen Mitgliedstaat aufhält, ein Aufenthaltsrecht erwerben. Damit können Personen zur Eingehung von Schein- / Zweckehen motiviert werden, um so die rechtlichen Voraussetzungen von Asyl und Einwanderung zu umgehen. (...)
(...) Unterhaltsverpflichtungen dürfen selbstverständlich nicht dazu führen, dass der in Anspruch Genommene selbst nicht mehr genug für seinen eigenen Lebensunterhalt hat und als Folge dessen sozialhilfebedürftig wird. Deshalb wird bei der Unterhaltsbemessung geprüft, ob der Unterhaltspflichtige in der Lage ist, den beanspruchten Unterhalt zu zahlen oder ob dieser die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen übersteigt. (...)
(...) Die SPD sieht vermutlich den Handlungsbedarf, das Ministerium von Frau Zypries will jedoch erst die Ergebnisse einer Studie abwarten, bevor es einen Vorschlag macht. Von daher werden wir zwar auf eine Beratung drängen, wir wissen aber aus der Erfahrung mit anderen Anträgen zu Themen, bei denen die Koalition sich nicht einig ist, dass sie eine Debatte erfolgreich verhindern wird. (...)
(...) „Inländerdiskriminierung“ liegt ein Denkfehler zu Grunde. Aus integrationspolitischen Gründen ist bei der Frage der Deutschkenntnisse vor dem Familiennachzug nicht auf die Staatsbürgerschaft des in Deutschland lebenden Ehegatten abzustellen, sondern ausschließlich auf die notwendige Integration des nachziehenden Ehegatten. Offensichtlich ist dies in den Fällen, in denen ein Familiennachzug zu einem Deutschen mit Migrationshintergrund stattfindet. (...)