Der Hintergrund für diese Entscheidung ist, dass nach meinem Eindruck der Wahlprüfungsausschuss, nachdem er sich einmal entschieden hatte, den besonders im Fokus stehenden zentralen Wahleinspruch der Partei BSW formal für zulässig zu erachten (was durchaus umstritten war), die vorgebrachten Beschwerdepunkte in der Sache nicht hinlänglich sorgfältig im Detail geprüft hat. Umgekehrt haben mich auch die von der Partei BSW vorgetragenen Argumente für sich genommen nicht davon überzeugen können, dass der Einspruch tatsächlich in der Sache begründet ist.
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Die konkreten Auswirkungen der vorgesehenen Regelungen werden wir im parlamentarischen Verfahren sorgfältig prüfen. Ziel muss bleiben, die psychotherapeutische Versorgung insbesondere für besonders belastete Menschen weiter zu verbessern.
Guten Tag, Frau M.,
ür die CDU/CSU-Fraktion und mich persönlich ist klar: Mögliche Einsparungen im Haushalt dürfen nicht nach dem Prinzip des pauschalen Kürzens erfolgen, und gerade beim Elterngeld sehen wir Einschnitte besonders kritisch
Grundsätzlich sehe ich eine vollständige Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenzen eher skeptisch. Lassen Sie mich dazu einmal auf die Vor- und Nachteile einer Abschaffung eingehen.
Danke für Ihre Frage, aber meine Aussage ist klar verständlich und bedarf keiner weiteren Erläuterung.