Wie ich Ihnen und den weiteren Petentinnen und Petenten auf Ihre Anfragen bereits mitgeteilt hatte, werden die aktuellen Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zur Beamtenbesoldung momentan durch die niedersächsischen Ministerien geprüft und ausgewertet.
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Eine gute Reform muss dazu beitragen, dass auch künftig eine verlässliche und bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung gewährleistet bleibt.
Es ist vorgesehen, die Gesetzesberatung im Herbst im Landtag durchzuführen.
Hierfür sind u.a. mehrere Bundestagsabgeordnete auch Mitglieder im Aufsichtsrat der DB AG, die als solche in der Regel allerdings der Schweigepflicht über die ihnen zugänglichen Dokumente unterliegen.
Leider war es mir nicht möglich, an der gesamten Plenarsitzung teilzunehmen, da ich aktuell auf einer offiziellen Mission in Kolumbien bin, um das Parlament bei der ersten Konferenz zum schrittweisen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen zu vertreten.
Selbstverständlich dürfen Menschen mit psychischen Problemen nicht allein gelassen und sollten bestmöglich versorgt werden.