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Jan-Philipp Beck
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Frage von Said Taisir Helmut I. •

Gibt es eine Modifikation des fiktiven Partnereinkommens bei reinen Beamtenfamilien?

Moin Herr Beck,

herzlichen Dank für ihre ausführliche Antwort und Bürgernähe.

In Bezug auf die vorherige Frage wollte ich die erwähnten 20.000 Brutto nachschärfen.

10700 Euro netto als fiktives Partnereinkommen entsprechen ca. 20.000 Euro Brutto.

Beim Bund ist es ebenso und aus der Vorlage Dobrindts ersichtlich.

https://www.focus.de/finanzen/karriere/mit-seinem-beamtenplan-begraebt-dobrindt-das-alleinverdiener-modell_ae3a3f5e-aba4-4a6f-a5fe-dca04ed56e94.html

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/beamte-und-ihre-besoldung-das-kommt-auf-staatsdiener-jetzt-zu-a-5ffd56cb-36ba-468a-b2dc-90bd404314b9

Meine Zahl ist daher nicht aus der Luft gegriffen, 10700 Netto entsprechen ca 20000 Brutto Gehalt.

In Bezug auf das fiktive Partnereinkommen bei reinen Beamtenfamilien nun meine Nachfrage.

Wie soll die zukünftige Reform da greifen, damit beiden Partnern die Besoldung mit 10700€ Netto nicht gegengerechnet wird?

Gibt es bei reinen Beamtenfamilien neue Zuschläge?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr I.,

vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage und die damit verbundene Konkretisierung des von Ihnen erwähnten Bruttobetrages.

Wie ich Ihnen und den weiteren Petentinnen und Petenten auf Ihre Anfragen bereits mitgeteilt hatte, werden die aktuellen Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zur Beamtenbesoldung momentan durch die niedersächsischen Ministerien geprüft und ausgewertet. Zudem wird auch noch ein weiteres Urteil speziell zur Besoldung in Niedersachsen erwartet. Auf dieser Grundlage wird dann ein weiteres Gesetzgebungsverfahren gestartet werden, damit die verfassungsgemäße Alimentation auch mit Blick auf die vergangenen Jahre sichergestellt wird. Nähere Einzelheiten kann ich Ihnen zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch leider noch nicht nennen.

Ich kann Ihnen dafür aber an dieser Stelle mitteilen, dass zwischenzeitlich im April das Niedersächsische Gesetz über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge im Jahr 2026 (Drucksache 19/10402) direkt in den Ausschuss für Haushalt und Finanzen eingebracht worden ist und dort am 22. April zum ersten Mal beraten wurde. Mit diesem Gesetz sollen nunmehr die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die systemgerechte Übertragung der Tarifergebnisse für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes auf die Beamtinnen und Beamten des Landes Niedersachsen für dieses Jahr sicherzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Jan-Philipp Beck

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