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Marcus Optendrenk
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Frage von Guideon S. •

Werden Sie das derzeitige fiktive Partnereinkommen (600€ mtl.) bei der Beamtenbesoldung dem fiktiven Partnereinkommen des Bundes (ca. 22.000€ jährl. bzw. 1.833€ mtl.) angleichen?

Sehr geehrter Herr Finanzminister Optendrenk,

Der Referentenentwurf des Bundes bzgl. der amtsangemessenen Alimentation sieht eine Anhebung der Grundgehälter (hier als Beispiel A11) um knapp 1000€ vor - zudem wird ein monatliches fiktives Partnereinkommen von ca. 1800€ unterstellt, damit die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt werden.
Der Bund besoldet das Amt A11, Stufe 2, mit 5000€.
Ab Mai 2026 zahlt NRW für das Amt A11, Stufe 3, 4025€, wobei aktuell ein monatliches fiktives Partnereinkommen von 600€ unterstellt wird.
Wenn also auf Bundesseite 5000€+1800€ = 6800€ bezahlt werden, damit die Vorgaben aus Karlsruhe erfüllt werden, müsste NRW somit für A11, Stufe 3, 6200€ bezahlen, wenn weiterhin das fiktive Partnereinkommen von 600€ monatlich unterstellt wird.
Ist generell zu erwarten, dass die aktuellen Abstände zwischen den Ämtern A3 und A11 in NRW (Derzeit ca. 950€ - Stand Mai 2026) denen des Bundes (1900€) angeglichen werden?

Mit freundlichen Grüßen

Guideon S.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr S.,

in Bezug auf Ihre Fragen verweise ich auf meine Antworten zum Gesetzgebungsverfahren Alimentation hier bei abgeordnetenwatch. Es ist vorgesehen, die Gesetzesberatung im Herbst im Landtag durchzuführen. Eine Orientierung am Bund ist nicht vorgesehen, sondern eine Weiterentwicklung unsere eigenen Systematik der Alimentation. Der Bund hat das Urteil des BVerfG von 2020 bisher nicht umgesetzt, NRW bereits 2022. Insoweit sind die Ausgangslagen unterschiedlich. Zum fiktiven Partnereinkommen ist in NRW - vorbehaltlich der Beratung im Landtag - keine Veränderung gegenüber der aktuellen Rechtslage vorgesehen. 

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Optendrenk

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