Wie stehen Sie zur Versorgung psychisch Kranker?
Guten Tag, Herr Tigges.
Als Psychotherapeutin bin ich entsetzt über die geplanten Kürzungen in der Versorgung psychisch Kranker. Wir leisten eine gesellschaftlich enorm wichtige Arbeit. Helfen denjenigen, die sich gesellschaftlich und sozial abgehängt fühlen; die unter finanziellen und beruflichen Lasten zusammen brechen. Und das soll nun weniger vergütet werden? Und, noch schlimmer, soll es eine Budgetierung geben?
Wie haben die finanzielle Last unserer Ausbildung selbst getragen; tragen 100% Verantwortung - und dürfen fortan mit noch 2/3 unseres bisherigen Einkommens auskommen müssen? Nicht nur, dass es ein Signal in die falsche Richtung ist, Menschen noch schamvoller sein lässt mit ihren psychischen Problemen und Ängste schürt. Nein, wie soll ich als Alleinerziehende, chronisch Kranke, mit steigenden Mieten und Rahmenkosten (Abrechnungsprogramm, Telematik Infrastruktur und deren erforderliche Technik, steigende Sozialabgaben) denn noch Rentengeld zur Seite legen?
Sehr geehrte Frau D.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die vermutlich auf die vorgesehene Novellierung des PsychKG Nordrhein-Westfalen abzielt.
Bei dem derzeitigen Verfahren handelt es sich um eine Verbändeanhörung im Rahmen der Gesetzeseinbringung. Nach meinem Kenntnisstand wird der Gesetzentwurf voraussichtlich erst im Juni durch das Gesundheitsministerium in den Landtag eingebracht. Momentan ist es jedoch noch ein reines Verwaltungsverfahren und Änderungen durch das Parlament sind in dieser Phase noch nicht möglich. Diese können derzeit nur durch das einbringende Ministerium erfolgen. Erst wenn sich der Landtag im Rahmen des parlamentarischen Beratungsverfahrens mit dem Gesetzentwurf befasst, können wir hierauf parlamentarisch reagieren.
Selbstverständlich dürfen Menschen mit psychischen Problemen nicht allein gelassen und sollten bestmöglich versorgt werden. Auch darf die Psychotherapie berufsseitig nicht unattraktiv werden, damit wir eine entsprechende Versorgung sicherstellen und ggf. sogar ausbauen können.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Tigges

