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Diese Regelung erachte ich als grundsätzlich ausgewogen und praxistauglich, da sie Rechtssicherheit für alle betroffenen Parteien sorgt, auch wenn ich Ihr ganz individuelles Gefühl der Benachteiligung nachvollziehen kann
Die Argumentation, der Beitrag für Bürgergeldbeziehende sei nicht kostendeckend, widerspricht dem der Sozialversicherung innewohnenden Solidaritätsprinzip.
Ich teile Ihre Einschätzung ausdrücklich
Bürgergeldempfänger sind in Deutschland krankenversichert, wobei die Beiträge in der Regel vom Jobcenter übernommen werden.
Der Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU gilt selbstverständlich weiterhin.