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Felix Schreiner
CDU
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Frage von Stefan H. •

Wie sollen künftig Richter für das Bundesverfassungsgericht gewählt werden, wenn der Unvereinbarkeitsbeschluss mit Linke und AfD weiterhin Bestand hat?

Sehr geehrter Herr Schreiner,

am 16.5.25 haben Sie mir hier geantwortet, dass der Unvereinbarkeitsbeschluss für die Union weiterhin Bestand hat. Für die Wahl eines Richters am Bundesverfassungsgericht benötigt man eine 2/3-Mehrheit im Bundestag. Kandidaten müssen also entweder von der Linkspartei oder von der AfD mitgetragen werden. Lt. einem Bericht der Tagesschau spricht die Union aber bereits mit der Linkspartei. Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verfassungsgericht-richterwahl-100.html

Viele Grüße
Stefan H.

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Antwort von
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Lieber Herr H.,

vielen Dank für Ihre Nachfrage und für Ihr Interesse.

Die Wahl der Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht ist ein besonders verantwortungsvolles Verfahren, denn dieses Gericht ist die höchste Instanz für verfassungsrechtliche Fragen in Deutschland. Die Richterinnen und Richter tragen entscheidend dazu bei, dass die Verfassung als Fundament unseres Zusammenlebens gewahrt und mit Leben erfüllt wird. Deshalb sind an die fachliche Qualifikation und an die persönliche Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten höchste Anforderungen zu stellen – insbesondere auch hinsichtlich ihrer Haltung zu unserer Verfassung.

Gleichzeitig gilt aber auch, dass für die Wahl von Richterinnen und Richtern an das Bundesverfassungsgericht eine Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag erforderlich ist. Diese hohe Hürde soll gerade sicherstellen, dass Richterwahlen im breiten demokratischen Konsens erfolgen und dass das Gericht parteipolitisch unabhängig bleibt. 

Der Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU gilt selbstverständlich weiterhin. Wir schließen eine Zusammenarbeit mit der AfD und der Linkspartei bei der Bildung von Mehrheiten oder bei politischen Vorhaben grundsätzlich aus. In der Praxis bedeutet das: Wir sprechen nicht mit der Linkspartei über gemeinsame inhaltliche Projekte, sondern – was vorkommen kann – nur über Verfahrensfragen, was parlamentarische Abläufe und dergleichen betrifft. Das ist kein politisches Bündnis, sondern Ausdruck unserer Verantwortung in den Parlamenten.

Die Wahl eines Verfassungsrichters ist keine parteipolitische Abstimmung wie ein Gesetzesbeschluss, sondern eine gemeinsame Aufgabe aller demokratischen Fraktionen, um unsere Verfassung zu schützen. Hier gilt es, die Balance zu wahren zwischen klarer politischer Abgrenzung und der staatspolitischen Pflicht, Verfassungsorgane funktionsfähig zu halten. Wir werden deshalb auch künftig alles daransetzen, qualifizierte und unabhängige Persönlichkeiten für das Bundesverfassungsgericht zu wählen – ohne Kompromisse bei unseren Grundsätzen.

Durch die kontroversen inhaltlichen Diskussionen der letzten Tage waren wenige Stunden vor der anberaumten Richterwahl unter anderem auch Zweifel mit Blick auf die wissenschaftliche Arbeit bei der Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf aufgekommen. Diese waren in der Kürze der Zeit nicht auszuräumen bzw. zu prüfen. Daraufhin haben die Fraktionsführungen der Koalition sowie Bundeskanzler Friedrich Merz und Vizekanzler Lars Klingbeil auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion erörtert, die Wahl der beiden anderen, unzweifelhaft mehrheitsfähigen Kandidaten wie vorgesehen durchzuführen. Das war leider nicht möglich. Die Koalition konnte sich lediglich auf eine Absetzung aller Wahlen verständigen.Die offenen Fragen und Bedenken werden in den kommenden Wochen gründlich erörtert. Unser Ziel bleibt eine zügige Nachbesetzung der offenen Richterstellen. Daran arbeiten wir.

Herzliche Grüße,

Ihr

Felix Schreiner

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