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Felix Schreiner
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Frage von Stefan H. •

Wie sollen künftig Richter für das Bundesverfassungsgericht gewählt werden, wenn der Unvereinbarkeitsbeschluss mit Linke und AfD weiterhin Bestand hat?

Sehr geehrter Herr Schreiner,

am 16.5.25 haben Sie mir hier geantwortet, dass der Unvereinbarkeitsbeschluss für die Union weiterhin Bestand hat. Für die Wahl eines Richters am Bundesverfassungsgericht benötigt man eine 2/3-Mehrheit im Bundestag. Kandidaten müssen also entweder von der Linkspartei oder von der AfD mitgetragen werden. Lt. einem Bericht der Tagesschau spricht die Union aber bereits mit der Linkspartei. Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verfassungsgericht-richterwahl-100.html

Viele Grüße
Stefan H.

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