Ist die Regelung über den Versorgungsausgleich mit den Grundsätzen des sozialen Rechtsstaates vereinbar?
Sehr geehrter Herr Frei,
Ich bin 84 Jahre alt und habe davon 51 Jahre als Beamter bei der Stadt Freiburg gearbeitet. Ich habe mich dabei vom Verwaltungslehrling bis zum leitenden Verwaltungsdirektor hochgearbeitet habe also meine Pension redlich verdient. Nach meiner Scheidung während meiner aktiven Zeit fand der normale Versorgungsausgleich mit meiner geschiedenen Frau statt. Sie ist zwischenzeitlich verstorben. Ihr Anteil an meiner Pension wird seither vom Staat einkassiert einschließlich der erfolgten Erhöhungen. Ich werde also für eine persönliche familiäre Entscheidung abgestraft. Dies halte ich in höchstem Maße für unsozial und ungerecht. Welche Meinung dazu hat die CDU als meine Partei.
Über eine Antwort würde ich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf W.

Sehr geehrter Herr W.,
eine Scheidung ist immer eine schwierige Situation, zumal diese zumeist mit finanziellen Einbußen verbunden ist. Umgekehrt soll durch den Versorgungsausgleich ein sauberer und fairer Schnitt ermöglicht werden, so dass die Eheleute selbständig getrennte Wege gehen können. Der übertragene Versorgungsanteil ist auf Ihre Frau übergegangen und zu Ihrem "Eigentum" geworden. Dies zurückzufordern ist wie in anderen Lebensbereichen grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme besteht dann, wenn die Rückforderung innerhalb von drei Jahren erfolgt. Diese Regelung erachte ich als grundsätzlich ausgewogen und praxistauglich, da sie Rechtssicherheit für alle betroffenen Parteien sorgt, auch wenn ich Ihr ganz individuelles Gefühl der Benachteiligung nachvollziehen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei