Antwort 17.07.2026 von Thorsten Frei CDU
Der Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU gilt weiterhin. Die CDU strebt stabile politische Verhältnisse aus eigener Kraft an und wird nach den Landtagswahlen auf Grundlage des Wahlergebnisses und der dann bestehenden politischen Rahmenbedingungen über das weitere Vorgehen entscheiden.