Antwort 05.12.2023 von Hakan Demir SPD
Um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, müssen Sie aber Ihren gewöhnlichen und rechtmäßigen Wohnsitz in Deutschland haben. Eine Geburt und Schulbesuch in Deutschland reicht dafür nicht aus.
Um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, müssen Sie aber Ihren gewöhnlichen und rechtmäßigen Wohnsitz in Deutschland haben. Eine Geburt und Schulbesuch in Deutschland reicht dafür nicht aus.
die Weiterentwicklung von Tagesbildungsstätten zu Schulen ist im Koalitionsvertrag als Projekt aufgenommen worden.
Im Hinblick darauf ist zunächst klarzustellen: Entgegen verbreiteter medialer Darstellung zum Grund der Erteilung des Ordnungsgeldes hat die Abgeordnete Beatrix von Storch am 15. November 2023 das Ordnungsgeld nicht wegen ihrer Äußerungen zur Abgeordneten Tessa Ganserer erhalten, sondern für ihre aus der noch laufenden Sitzung in sozialen Medien veröffentlichte Kritik an der Sitzungsleitung der Vizepräsidentin.
ja