Antwort 04.03.2024 von Marco Buschmann FDP
Im sog. Steuerstrafrecht ist in § 370 der Abgabenordnung (AO) der Straftatbestand der Steuerhinterziehung geregelt.
Im sog. Steuerstrafrecht ist in § 370 der Abgabenordnung (AO) der Straftatbestand der Steuerhinterziehung geregelt.
Es ist doch ganz einfach: Menschen mit Behinderungen haben das Recht, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit in einem offenen, inklusiven Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld zu verdienen (das schreibt Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK, fest!).
Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf ein selbst bestimmtes Leben und auf ein Einkommen, das ihnen ein menschenwürdiges Existenzminimum sichert.