Antwort 25.03.2024 von Armand Zorn SPD
Eine schöne Entwicklung und noch viele Unbekannte.
Eine schöne Entwicklung und noch viele Unbekannte.
Verkehr und Umwelt sind nicht meine Fachbereichen, daher werde ich Ihre Anfrage gerne an unsere entsprechenden Fachsprecher:innen weiterleiten.
Dazu kann ich Ihnen leider keine Auskunft. Sobald die Unterzeichnung erfolgt ist, wird das Gesetz aber im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, sodass für alle einsehbar transparent ist, wann das Gesetz final in Kraft treten wird.
Ich würde daher empfehlen, dass Sie in ihrem Einbürgerungsgespräch oder im Rahmen einer anwaltlichen Beratung oder einer sogenannten Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) diese Möglichkeit der Miteinbürgerung prüfen lassen.
Nein.