Wie bereits geschrieben und auch auf der Seite des Bundesinnenministeriums nachlesbar, die Staatsangehörigkeitsreform tritt zum 27. Juni 2024 in Kraft
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 19.04.2024 von Hakan Demir SPD
Antwort 08.05.2024 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der beim Standesamt registrierte Geschlechtseintrag bleibt dabei nach wie vor die einzige staatlich anerkannte und damit auch relevante geschlechtsbezogene Personenstandsinformation.
Antwort 15.05.2024 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Grundgesetz sichert allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit zu. Dazu gehört auch die Selbstbestimmung über die eigene Geschlechtszugehörigkeit. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz machen wir es Betroffenen nun ein ganzes Stück einfacher, dieses Recht auch wahrzunehmen
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Antwort 23.04.2024 von Reinhard Bütikofer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fragen Sie doch bitte bei VerbraucherschützerInnen nach.
Antwort 04.07.2024 von Helge Lindh SPD
Die Westbalkanregelung ist für ukrainische Geflüchtete ungeeignet, da sie ein verbindliches Arbeitsplatzangebot eines deutschen Arbeitgebers sowie allgemeine Visumsvoraussetzungen und weitere Anforderungen erfordert.