Antwort 18.02.2025 von Lars Castellucci SPD
Eine allgemeine Frist für die Umsetzung der Beschlüsse des BVerfG gibt es nicht, das Gericht kann eine solche aber in der Sachentscheidung selbst setzen.
Eine allgemeine Frist für die Umsetzung der Beschlüsse des BVerfG gibt es nicht, das Gericht kann eine solche aber in der Sachentscheidung selbst setzen.

Taubenhäuser können eine sinnvolle Maßnahme sein, um die Taubenpopulation auf tierschutzgerechte Weise zu regulieren.
Zur Frage eines Rückzugs von X: Das ist tatsächlich ein zweischneidiges Schwert.
Ich bin überzeugt, dass wir es eher mit mehr Kooperation als mit mehr Konfrontation versuchen müssen