Die Entscheidung über ein Parteiverbot trifft ausschließlich das Bundesverfassungsgericht. Ein solches Verfahren kann vom Bundestag, dem Bundesrat oder der Bundesregierung beantragt werden. Die Hürden sind dabei absichtlich sehr hoch angesetzt. Ein Verbotsverfahren muss juristisch fundiert und absolut überzeugend sein, da andernfalls die Glaubwürdigkeit unserer wehrhaften Demokratie Schaden nehmen würde.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 02.09.2025 von Julia Klöckner CDU
Antwort 08.09.2025 von Manuel Hagel CDU
Statt riskantem Verbotsverfahren: Wir stellen die AfD politisch und entlarven ihre Parolen.
Antwort 26.08.2025 von Jürgen Hardt CDU
Die erste Frage stellt sich für mich nicht.
Antwort 18.08.2025 von Anne-Mieke Bremer Die Linke
Wie im Einleitungstext unserer Kleinen Anfrage dargelegt, ist deren Hintergrund, dass das Abraham Geiger Kolleg für die Ausbildung liberaler Rabbiner*innen und Kantor*innen nach 2024 auch im Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2025 keine Bundesförderung mehr erhält
Antwort 28.08.2025 von Clara Bünger Die Linke
Ziel unserer Anfragen war und ist die Kontrolle staatlichen Handelns und nicht Kritik an den Einrichtungen selbst.
Antwort 28.08.2025 von Bodo Ramelow Die Linke
Die bisherige Unterstützung von 388.000 Euro soll auf 0 Euro gekürzt werden.