Kann man als deutscher beamter zusätzlich die türkische staatsangehörigkeit annehmen. Hindert die doppelstaatsangehörigkeit etwas am Beamtenstatus oder sonstiges?
Ja, das ist möglich. Seit letztem Jahr ist die Mehrfachstaatsangehörigkeit generell ermöglicht worden. Entsprechend können auch Personen im Beamtenverhältnis eine weitere Staatsangehörigkeit neben der deutschen annehmen.
Gerade die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen psychotherapeutischer Praxen und die Sicherstellung einer verlässlichen Versorgung müssen auch künftig im Mittelpunkt unserer gesundheitspolitischen Entscheidungen stehen.
Nach ihrer Rechtsauffassung wird durch die Streichung der Angemessenheitsprüfung keine gesetzliche Mindestvergütung für psychotherapeutische Leistungen abgeschafft.