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Kann man als deutscher beamter zusätzlich die türkische staatsangehörigkeit annehmen. Hindert die doppelstaatsangehörigkeit etwas am Beamtenstatus oder sonstiges?
Ja, das ist möglich. Seit letztem Jahr ist die Mehrfachstaatsangehörigkeit generell ermöglicht worden. Entsprechend können auch Personen im Beamtenverhältnis eine weitere Staatsangehörigkeit neben der deutschen annehmen.
Die Kontrolle über das Verfahren der dort getroffenen Entscheidungen obliegt wiederum der Bundesregierung. D.h. konkret, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) darüber wacht, ob die getroffenen Entscheidungen den Vorgaben des Gesetzgebers auch entsprechen.
Das Gesetz definiert ihre Tätigkeit nicht als Handel oder Produktion, sondern als persönliche Dienstleistung. Deshalb müssen sie kein Gewerbe anmelden und folglich auch keine Gewerbesteuer zahlen.