Kann man als deutscher beamter zusätzlich die türkische staatsangehörigkeit annehmen. Hindert die doppelstaatsangehörigkeit etwas am Beamtenstatus oder sonstiges?
Ja, das ist möglich. Seit letztem Jahr ist die Mehrfachstaatsangehörigkeit generell ermöglicht worden. Entsprechend können auch Personen im Beamtenverhältnis eine weitere Staatsangehörigkeit neben der deutschen annehmen.
Für die Beantwortung würde ich Ihnen empfehlen, Kontakt zu einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin mit Expertise im türkischen Staatsangehörigkeitsrecht aufzunehmen
Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung ist die Einbürgerung nach 3 Jahren weiterhin möglich - da das Gesetz erst am Freitag im Bundesrat verhandelt wurde, steht die Verkündung im Bundesgesetzblatt und damit das Inkrafttreten noch aus