Frage von Peter K. • 22.02.2023

Antwort von Hakan Demir SPD • 23.02.2023
Mehrstaatigkeit wird für alle Menschen möglich sein.
Mehrstaatigkeit wird für alle Menschen möglich sein.
Wie bereits im aktuellen Staatsangehörigkeitsrecht soll es auch nach der Reform möglich sein, die Voraufenthaltszeit für die Einbürgerung durch sogenannte „besondere Integrationsleistungen“ zu verkürzen.
Es ist angedacht, dass das Kabinett im März darüber entscheidet und die Staatsangehörigkeitsreform vor dem Sommer umgesetzt werden kann.
Ich bin vorsichtig mit genauen Prognosen, da ein solches Gesetz einen langen Weg geht - vom Referentenentwurf aus dem federführenden Ministerium über die Beteiligung der entsprechenden Verbände und die Einigung innerhalb der Regierung bis zum parlamentarischen Verfahren im Bundestag - und der genaue Zeitplan daher oftmals schwierig einzuschätzen ist.