Frage von Gülay A. • 13.06.2024

Antwort von Hakan Demir SPD • 13.06.2024
Beides stimmt. Sie können bereits jetzt schon eine zweite Staatsangehörigkeit beantragen. Sie dürfen Sie aber nicht vor dem 27. Juni annehmen.
Beides stimmt. Sie können bereits jetzt schon eine zweite Staatsangehörigkeit beantragen. Sie dürfen Sie aber nicht vor dem 27. Juni annehmen.
Was die Aspekte der Resozialisation angeht, so setzen wir voraus, dass Straftäter*innen in jedem Fall einen Großteil ihrer Strafe in Deutschland absitzen müssen.
Ab dem 27. Juni tritt die Staatsangehörigkeitsreform in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind doppelte Staatsangehörigkeiten möglich. Sie können ab dann eine weitere Staatsangehörigkeit annehmen ohne die deutsche zu verlieren.
Die Zeit des Warnens und des Verurteilens, des Abwiegelns und der Ankündigungen muss endlich vorbei sein.