Sehr geehrte Frau Borchardt, werden Sie als gesundheitspolitische Sprecherin der CDU die existenzgefährdenden Budgetierungen für die ambulante Psychotherapie zeitnah überdenken und zurücknehmen?
Als ausländischer Student aus Russland wende ich mich mit größter Sorge an Sie. Der durch das Beitragsstabilisierungsgesetz bedingte Wegfall des KZT-Zuschlags und die neuen Budgetierungen führen bereits jetzt zu Aufnahmestopps bei Therapeuten.
Diese Kürzungen haben potenziell lebensbedrohliche Konsequenzen. Nach schweren Krisen verdanke ich mein Leben der professionellen Psychotherapie und der Begleitung durch Antidepressiva. Gerade für Studierende ist eine verlässliche mentale Gesundheitsversorgung essenziell.
Dass diese lebensrettende Infrastruktur nun derart beschnitten wird – maßgeblich verantwortet durch Ihre Arbeit im Gesundheitsausschuss –, droht eine Zweiklassenmedizin zu etablieren. Mentale Gesundheitsversorgung darf kein Luxusgut werden. Die Gewährleistung psychotherapeutischer Hilfe darf unter keinen Umständen vom finanziellen Status abhängen. Ich bitte Sie dringend, diese fatalen Kürzungen zu stoppen.
Nein. Ich werde mich nicht für eine pauschale Rücknahme der beschlossenen Regelungen zur ambulanten Psychotherapie einsetzen.
Zunächst möchte ich einen Punkt ausdrücklich von der politischen Auseinandersetzung trennen. Dass Ihnen Psychotherapie und eine medikamentöse Behandlung nach schweren persönlichen Krisen geholfen haben, stelle ich nicht infrage. Psychotherapie kann bei einer psychischen Erkrankung eine medizinisch notwendige Behandlung sein. Genau deshalb habe ich wiederholt betont, dass Psychotherapie Krankenbehandlung ist. Sie ist weder Lifestyle-Beratung noch eine staatlich finanzierte Form der Selbstfindung.
Daraus folgt für mich allerdings nicht, dass die bisherige Vergütungssystematik der Psychotherapie dauerhaft von jeder Veränderung ausgenommen werden muss.
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist in erster Linie ein Finanzierungsgesetz. Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung sind in den vergangenen Jahren erheblich schneller gestiegen als ihre beitragspflichtigen Einnahmen. Die Bundesregierung reagiert damit auf eine strukturelle Finanzierungslücke, die ohne Gegenmaßnahmen weitere Beitragssatzsteigerungen zur Folge hätte.
Ich habe deshalb bereits bei früheren Fragen zu diesem Thema deutlich gemacht, dass ich keinen Änderungsantrag unterstütze, der die Psychotherapie pauschal aus der Ausgabenbegrenzung herausnimmt. Wenn jede Berufsgruppe erklärt, Einsparungen seien grundsätzlich notwendig, dürften aber ausschließlich bei den jeweils anderen stattfinden, lässt sich ein solidarisch finanziertes Gesundheitssystem nicht stabilisieren.
Auch den Begriff der „existenzgefährdenden Budgetierung“ würde ich nicht ungeprüft übernehmen. Die entsprechenden Befürchtungen der Berufsverbände nehme ich zur Kenntnis. Befürchtungen sind aber noch kein Beleg dafür, dass psychotherapeutische Praxen aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen tatsächlich in ihrer Existenz gefährdet werden.
Hinzu kommt ein zeitlicher Punkt, der in der aktuellen Debatte häufig verloren geht. Die Rückführung der bislang extrabudgetär vergüteten Psychotherapie in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung sowie die Streichung der Zuschläge für Kurzzeittherapien sollen nach Darstellung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ab dem 1. Januar 2027 greifen. Wenn einzelne Praxen bereits vorher mit Hinweis auf diese Regelungen Aufnahmestopps verhängen, kann das eine vorweggenommene unternehmerische Reaktion auf die erwartete Vergütungssituation sein. Es ist aber nicht dasselbe wie der Nachweis, dass die Budgetierung bereits zu einer tatsächlichen Versorgungseinschränkung geführt hat.
Die Streichung des Kurzzeittherapiezuschlags habe ich ebenfalls nie als Verbesserung der Versorgung dargestellt. Sie setzt keinen zusätzlichen finanziellen Anreiz für mehr Kurzzeittherapien. Sie soll Ausgaben begrenzen. Die Kurzzeittherapie selbst wird damit nicht abgeschafft. Welche Therapie medizinisch erforderlich ist, muss sich weiterhin nach der Erkrankung und dem individuellen Behandlungsbedarf richten. Ein Abrechnungszuschlag darf nicht darüber entscheiden, ob ein Patient eine Kurzzeittherapie oder eine Langzeittherapie erhält.
Ebenso wenig teile ich die Schlussfolgerung, mit den Regelungen werde Psychotherapie zu einem Luxusgut oder es werde gesetzlich eine Zweiklassenmedizin geschaffen. Psychotherapeutische Krankenbehandlung wird nicht aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen. Die Psychotherapie-Richtlinie besteht fort. Auch der Sicherstellungsauftrag der vertragsärztlichen Versorgung bleibt bestehen.
Das bedeutet nicht, dass mir mögliche Auswirkungen auf den Zugang gleichgültig wären. Wenn durch eine veränderte Vergütung tatsächlich weniger Behandlungsplätze für gesetzlich Versicherte zur Verfügung stehen, muss das überprüft werden. Gerade bei schweren psychischen Erkrankungen, akuten Krisen oder bei Kindern und Jugendlichen darf eine finanzielle Steuerung nicht dazu führen, dass notwendige Behandlung faktisch unerreichbar wird.
Deshalb ist für mich die richtige Konsequenz nicht, die gesamte Reform vorsorglich zurückzunehmen. Wir müssen uns ansehen, was tatsächlich passiert. Entscheidend sind belastbare Daten über Wartezeiten, Behandlungszahlen und Versorgungskapazitäten. Dann kann gezielt korrigiert werden, wenn sich konkrete Fehlentwicklungen zeigen.
Für bereits begonnene psychotherapeutische Behandlungen ist zudem ausdrücklich vorgesehen, dass diese bis zu ihrem Abschluss im Rahmen der Honorarverteilung ohne Abzug vergütet werden. Damit wurde im parlamentarischen Verfahren eine wichtige Absicherung für laufende Therapien geschaffen.
Ich widerspreche deshalb auch der Darstellung, der Gesetzgeber beschneide bewusst eine „lebensrettende Infrastruktur“. Psychotherapie bleibt ein unverzichtbarer Teil der medizinischen Versorgung. Aber ein unverzichtbarer Leistungsbereich ist nicht automatisch ein von Finanzierungsregeln ausgenommener Leistungsbereich.
Die gesetzliche Krankenversicherung muss notwendige Behandlung finanzieren können. Dazu gehört Psychotherapie. Gleichzeitig muss sie für mehr als 70 Millionen Versicherte dauerhaft bezahlbar bleiben. Diese beiden Anforderungen gegeneinander auszuspielen, wäre aus meiner Sicht der falsche Weg.
Meine Position bleibt deshalb klar. Keine pauschale Rücknahme der Budgetierung und keine Sonderstellung, die Psychotherapie grundsätzlich von Konsolidierungsmaßnahmen ausnimmt. Gleichzeitig werde ich darauf achten, ob die neuen Regelungen bei schwer erkrankten Menschen zu tatsächlichen Versorgungslücken führen. Wo sich das anhand belastbarer Zahlen zeigt, muss gezielt nachgesteuert werden.

