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Thorsten Frei
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Frage von Olaf R. •

Sehr geehrter Herr Frei, sind die Abgeordneten Ihrer Fraktion frei, wenn es um eine Abstimmung zur Aufnahme eines Diskriminierungsverbots aufgrund sexueller Orientierung/Identität ins GG geht?

Sie haben aktuell in einem Interview der Funke Mediengruppe Ihre Meinung zu einer expliziten Aufnahme eines Diskriminierungsverbots in Artikel 3 des Grundgesetzes aufgrund der sexuellen Identität dargelegt. Einen "Fraktionszwang" in dieser Frage halte ich für unklug, weil der Bundesrat die Aufnahme ja auf Betreiben und mit Zustimmung (auch) CDU-regierter Länder beschlossen hat.

Wie sehen Sie das? - Ich frage auch als (neuer) Parteifreund...

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr R.,

Abgeordnete sind nach Artikel 38 des Grundgesetzes ihrem Gewissen verpflichtet und in ihren Entscheidungen frei. Einen Fraktionszwang gibt es nicht. Nichtsdestotrotz entscheidet - ausser es handelt sich um Gewissensentscheidungen - die Mehrheit der Fraktion über das generelle Abstimmungsverhalten. Meine persönliche Position ist jedoch klar: Eine Ergänzung des Artikels 3 um das Merkmal der sexuellen Identität halte ich nicht für erforderlich, weil der bestehende Artikel bereits umfassenden Schutz vor Diskriminierung gewährleistet. Diese Position dürfte die Haltung der großen Mehrheit der Fraktion unstreitig abbilden. 

Mit freundlichen Grüßen 

Thorsten Frei

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