Sehr geehrter Herr Frei, sind die Abgeordneten Ihrer Fraktion frei, wenn es um eine Abstimmung zur Aufnahme eines Diskriminierungsverbots aufgrund sexueller Orientierung/Identität ins GG geht?
Sie haben aktuell in einem Interview der Funke Mediengruppe Ihre Meinung zu einer expliziten Aufnahme eines Diskriminierungsverbots in Artikel 3 des Grundgesetzes aufgrund der sexuellen Identität dargelegt. Einen "Fraktionszwang" in dieser Frage halte ich für unklug, weil der Bundesrat die Aufnahme ja auf Betreiben und mit Zustimmung (auch) CDU-regierter Länder beschlossen hat.
Wie sehen Sie das? - Ich frage auch als (neuer) Parteifreund...

Antwort ausstehend von Thorsten Frei CDU
