Antwort 12.10.2026 von Johannes Martin CDU
Die Kleingartenanlage in der Hiltrudstraße hätte niemals als Bauland umgewidmet werden dürfen.
Die Kleingartenanlage in der Hiltrudstraße hätte niemals als Bauland umgewidmet werden dürfen.
Wie das Ministerium bereits verlauten ließ, ist das Verfahren einer internen Ausschreibung nicht ungewöhnlich. Dass auch Rechtspfleger*innen Leitungsposten in der Justiz übernehmen ist nicht neu.
Eine als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestufte Partei darf in Deutschland grundsätzlich gewählt werden, weil die Verfassungsschutz-Einstufung kein Wahlausschluss und kein Parteiverbot ist.
Gleichzeitig werden wir langfristig gegen die missbräuchlichen Preisaufschläge an der Zapfsäule vorgehen.