Frage von Rita S. • 31.10.2022

Antwort von Jens Teutrine FDP • 10.11.2022
Neben den zahlreichen Einmalzahlungen wird als Entlastung der Strompreis ab dem 01.01.2023 auf 40ct/kWh für 80 Prozent des Jahresverbrauchs gedeckelt.
Neben den zahlreichen Einmalzahlungen wird als Entlastung der Strompreis ab dem 01.01.2023 auf 40ct/kWh für 80 Prozent des Jahresverbrauchs gedeckelt.
Die Regelung für Nachtspeicheröfen war nicht genau genug. Deshalb hat der Bundestag jetzt Nachbesserungen bei den staatlichen Energiepreisbremsen beschlossen.
Das Gesetz der Strompreisbremse für Heizstrom ist am 23.06.2023 in dritter Lesung im Bundestag verabschiedet worden. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist.
wir haben die Bürgerinnen und Bürger während des letzten Winters v.a. dort entlastet, wo es unabdingbar war: in ihrem Zuhause.