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Nancy Faeser
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Frage von Lucian C. •

Welche Weisung erhält die Ständige Vertretung Deutschlands in Brüssel zur EU-Chatkontrolle (CSA-Verordnung), und setzen Sie sich gegen eine anlasslose Durchsuchung privater Nachrichten ein?

Sehr geehrte Frau Faeser,als Bürger Ihres Wahlkreises betrifft mich dieses Thema unmittelbar. Ich nutze täglich Ende-zu-Ende-verschlüsselte Messenger für private und berufliche Kommunikation. Deshalb halte ich den Schutz vertraulicher Kommunikation für einen wichtigen Bestandteil unseres Rechtsstaats.Zur CSA-Verordnung laufen derzeit die Trilog-Verhandlungen, eine Abstimmung im Rat steht noch aus. Daher interessiert mich, welche Weisung die Bundesregierung der Ständigen Vertretung in Brüssel erteilt: Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung. Wird diese Weisung veröffentlicht? Falls nicht, warum?Die damalige Bundesjustizministerin Stefanie Hubig erklärte im Oktober 2025, dass eine anlasslose Chatkontrolle in einem Rechtsstaat tabu sei und Deutschland einer solchen Regelung nicht zustimmen werde. Da Deutschlands Haltung im Rat erhebliches Gewicht hat, bitte ich Sie um eine klare Stellungnahme und danke Ihnen für Ihre Antwort.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr C.

vielen Dank für Ihre Frage zur geplanten europäischen CSA-Verordnung. Den Schutz vertraulicher Kommunikation halte auch ich für einen wesentlichen Bestandteil unseres Rechtsstaates. Gleichzeitig ist es zwingend notwendig, die Verbreitung von Kindesmissbrauchsmaterial im Netz effektiv und mit aller Konsequenz zu bekämpfen. Auf europäischer Ebene wird dazu seit einiger Zeit über ein umfassendes Gesetz beraten, um einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen zu schaffen. Die Verhandlungen sind auch deswegen schwierig, weil es eine rechtsstaatliche Lösung geben muss, die den grundrechtlich garantierten Schutz von Kindern und Jugendlichen sicherstellt und zugleich das ebenso verbürgte Recht auf Vertraulichkeit der Kommunikation wahrt.

Was die Trilogverhandlungen zu einer verpflichtenden Chatkontrolle anbelangt, bleibt für uns der Koalitionsvertrag maßgeblich. Dort haben wir vereinbart, die Vertraulichkeit privater Kommunikation im Netz zu schützen. Die Bundesregierung wird auf europäischer Ebene auf dieser Grundlage verhandeln. Anlasslose Kommunikationsüberwachung muss in einem Rechtsstaat tabu sein. Der Staat darf Messenger auch nicht dazu zwingen, Nachrichten vor der Versendung massenhaft mitzulesen. Solchen Vorschlägen wird Deutschland auf EU-Ebene nicht zustimmen. Daher setzen wir uns in den Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene gegen eine Verpflichtung zum anlasslosen Scannen von Kommunikationsinhalten und gegen das Aufbrechen oder Umgehen einer wirksamen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ein. 

Zu Ihrer konkreten Frage nach der Weisung an die Ständige Vertretung in Brüssel möchte ich zwischen der politischen Position und der internen Weisung unterscheiden. Die konkrete Weisung der Bundesregierung für eine noch ausstehende Abstimmung im Rat kann ich derzeit nicht bestätigen. Eine solche Weisung wird im Rahmen der internen ressortübergreifenden Abstimmung der Bundesregierung erarbeitet und ist nicht mit einer öffentlich beschlossenen Bundestagsposition gleichzusetzen. Auch eine gesonderte Veröffentlichung der konkreten Weisung an die Ständige Vertretung ist mir derzeit nicht bekannt. Das tatsächliche Abstimmungsverhalten Deutschlands im Rat wird dagegen öffentlich dokumentiert.

Entscheidend ist für mich dabei die klare politische Leitlinie: Der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch und die Vertraulichkeit privater Kommunikation dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wir brauchen wirksame Instrumente gegen die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen, aber keine flächendeckende Überwachung der privaten Kommunikation unbescholtener Bürgerinnen und Bürger. Insbesondere die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist ein wichtiger Bestandteil sicherer digitaler Kommunikation und darf nicht durch staatlich vorgeschriebene Überwachungsmöglichkeiten ausgehöhlt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Nancy Faeser

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