Das Verbot einer politischen Partei stellt jedoch einen besonders weitreichenden Eingriff in das demokratische Gefüge dar und ist daher rechtlich nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich. Diese rechtlichen Instrumente sollten allerdings immer von der notwendigen politischen Auseinandersetzung getrennt werden.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 25.06.2025 von Nancy Faeser SPD
Antwort 06.05.2025 von Hakan Demir SPD
Bitte wenden Sie sich bei Fragen, die die türkische Staatsangehörigkeit betreffen, an das türkische Konsulat. Über Verlängerungen türkischer Pässe kann ich nicht urteilen.
Antwort ausstehend von Michael „Moses“ Arndt Die Linke
Antwort 30.05.2025 von Esra Limbacher SPD
Der nächste entscheidende Schritt liegt nun beim Verwaltungsgericht Köln. Dieses wird prüfen, ob die Feststellung des Bundesamtes für Verfassungsschutz eine hinreichende Grundlage für ein mögliches Verbotsverfahren darstellt. Erst auf dieser Grundlage kann politisch entschieden werden, ob ein entsprechender Antrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt werden sollte.
Antwort ausstehend von Lars Klingbeil SPD
Antwort 15.09.2025 von Ferat Koçak Die Linke
Es gilt die Unschuldsvermutung und das Recht auf freie Meinungsäußerung.