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Hallo ich bin dabei mich einzubürgern,türkische Staatsbürgerin mit unbefristetem Aufenthalt. Meine Frage ist wenn ich 2 Pässe von beiden Ländern besitze, muss ich den türk.Pass weiterhin verlängern?
Bitte wenden Sie sich bei Fragen, die die türkische Staatsangehörigkeit betreffen, an das türkische Konsulat. Über Verlängerungen türkischer Pässe kann ich nicht urteilen.
Die Kontrolle über das Verfahren der dort getroffenen Entscheidungen obliegt wiederum der Bundesregierung. D.h. konkret, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) darüber wacht, ob die getroffenen Entscheidungen den Vorgaben des Gesetzgebers auch entsprechen.
Das Gesetz definiert ihre Tätigkeit nicht als Handel oder Produktion, sondern als persönliche Dienstleistung. Deshalb müssen sie kein Gewerbe anmelden und folglich auch keine Gewerbesteuer zahlen.