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Esra Limbacher
SPD
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Frage von Andreas B. •

Wie stehen sie zu einer zeitnahen Einleitung eines Verbotsverfahren gegen die AfD und was beabsichtigten Sie in dieser dringenden Angelegenheit zu unternehmen?

Sehr geehrter Herr Limbacher,
das Bundesamt für Verfassungsschutz hat seine Einstufung zur AfD aktualisiert und sieht die Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistisch und gegen die fdgo gerichtet.
Nach meinem Verständnis muss der Staat alle Mittel nutzen um diese Gefahr für unsere Demokratie auszuschalten.
Die Parallelen zu 193x sind unübersehbar und in den USA erleben wir gerade die Folgen eines Aufstieges rechtsextremer Demagogen.

Ich ersuche Sie als meinen gewählten Vertreter damit inständig, auf ein Verbotsverfahren zu drängen und alles zu tun, damit diese Hydra im Schach gehalten werden kann.
Die faschistische Ideologie wird damit nicht verschwinden, aber die aktuellen Akteure entmachtet und damit Sicherheit geschaffen.
Ich danke ihnen und freue mich auf ihre Stellungnahme zu meiner Anfrage.
Mit besten Grüßen aus St Ingbert,
Andreas B.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr damit verbundenes Interesse an meiner Arbeit im Deutschen Bundestag. Wir als SPD-Fraktion teilen Ihre Sorgen sehr. Auch wir beobachten mit großer Besorgnis eine sich weiter beschleunigende Radikalisierung der AfD. Die zunehmende Verrohung der Sprache, demokratiefeindliche Positionierungen und die gezielte Spaltung unserer Gesellschaft sind alarmierend. Die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz bestätigt, dass es sich bei dieser Partei nicht mehr um einen legitimen Teil des demokratischen Diskurses handelt.

Gegen Verfassungsfeinde stellt unser Grundgesetz mit Artikel 21 Absatz 2 das schärfste Mittel unserer wehrhaften Demokratie bereit: das Parteiverbotsverfahren. Dieses greift dann, wenn eine Partei nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Aber gerade, weil dieses Instrument so weitreichend ist, hat das Bundesverfassungsgericht die Anforderungen an ein Parteiverbot bewusst sehr hoch angesetzt.

Es reicht nicht aus, wenn eine Partei unsere demokratischen Werte ablehnt oder verächtlich macht – vielmehr muss planvoll und mit Aussicht auf Erfolg an der Beseitigung unserer Grundordnung gearbeitet werden. Genau aus diesem Grund ist ein Verbot keine rein politische Entscheidung, sondern eine, die sorgfältig juristisch vorbereitet und mit eindeutigen Beweisen untermauert sein muss.

Der nächste entscheidende Schritt liegt nun beim Verwaltungsgericht Köln. Dieses wird prüfen, ob die Feststellung des Bundesamtes für Verfassungsschutz eine hinreichende Grundlage für ein mögliches Verbotsverfahren darstellt. Erst auf dieser Grundlage kann politisch entschieden werden, ob ein entsprechender Antrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt werden sollte.

Als SPD-Fraktion setzen wir uns dafür ein, diese Prüfung mit größter Ernsthaftigkeit und Sorgfalt zu begleiten. Auch parlamentarische Initiativen, die eine umfassende Beweissammlung und Prüfung durch Expertinnen und Experten vorsehen, halten wir für zielführend. Denn eines ist klar: Ein gescheitertes Verbotsverfahren würde der AfD eher nutzen als schaden – und genau das wollen wir verhindern.

Zugleich darf der Kampf gegen rechtsextreme Ideologien nicht allein auf ein Parteiverbot setzen. Gedanken und Haltungen lassen sich nicht per Gerichtsurteil verbieten. Deshalb setzen wir uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten mit aller Kraft für politische Bildung, demokratische Streitkultur, Aufklärung und zivilgesellschaftliches Engagement ein. Unser Ziel ist es, die AfD politisch zu entlarven – und dafür zu sorgen, dass sie keine Mehrheiten mehr in unseren Parlamenten gewinnt.

Unsere Leitfrage ist dabei klar: Haben wir heute genug dafür getan, dass auch morgen unsere Demokratie stark und lebendig bleibt? Für uns als SPD-Fraktion steht fest: Der Deutsche Bundestag muss sich in dieser Wahlperiode intensiv mit den neuen Einschätzungen der Behörden befassen – und gemeinsam entscheiden, ob der Weg nach Karlsruhe beschritten werden soll.

Mit freundlichen Grüßen
Esra Limbacher, MdB

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