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Der beim Standesamt registrierte Geschlechtseintrag bleibt dabei nach wie vor die einzige staatlich anerkannte und damit auch relevante geschlechtsbezogene Personenstandsinformation.
Das Grundgesetz sichert allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit zu. Dazu gehört auch die Selbstbestimmung über die eigene Geschlechtszugehörigkeit. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz machen wir es Betroffenen nun ein ganzes Stück einfacher, dieses Recht auch wahrzunehmen
Fragen Sie doch bitte bei VerbraucherschützerInnen nach.
Die Westbalkanregelung ist für ukrainische Geflüchtete ungeeignet, da sie ein verbindliches Arbeitsplatzangebot eines deutschen Arbeitgebers sowie allgemeine Visumsvoraussetzungen und weitere Anforderungen erfordert.
Gleichzeitig werden wir weiterhin alles daransetzen, um eine direkte Kriegsbeteiligung zu vermeiden.