Ich bleibe zwar Mitinhaberin des Unternehmens, bin aber nicht mehr im operativen Geschäft tätig und habe entsprechend auch keinen Einblick in Aufträge oder Anfragen. Ich beziehe kein Gehalt bzw. erhalte keine Gewinnbeteiligung o.Ä.
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Die Jobcenter sind angehalten, die persönliche Situation der Leistungsberechtigten zu prüfen und passende Unterstützung anzubieten. Ziel ist es, Schutz und Entlastung zu bieten, statt zusätzlichen Druck aufzubauen.
Für uns als SPD-Fraktion bleibt klar: Jeder Mensch, der hilfsbedürftig ist, bekommt weiterhin Hilfe vom Staat. Das ist nicht nur sozialdemokratisches Grundprinzip, sondern auch im Grundgesetz und in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verankert.
Die Jurist*innen des Wahlprüfungsausschusses prüfen derzeit die Stellungnahmen der Bundeswahlleitung.
Pauschale Vorwürfe des BSW, der Ausschuss arbeite zu langsam oder verschleiere Sachverhalte, weisen wir zurück; der Ausschuss arbeitet Schritt für Schritt alle Einsprüche ab und legt dem Plenum seine Empfehlungen vor.