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Bärbel Bas
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Frage von Mario T. •

Wie stellen Sie sicher, dass durch die geplante „Neue Grundsicherung“ niemand durch Krankheit, psychische Belastung oder Terminprobleme in existenzielle Not oder Leistungslücken gerät?

Sehr geehrte Frau Bas,

Die Aussage „Im SGB XII landest Du nicht, wenn Du es nicht schaffst, zum medizinischen Dienst zu gehen…“ beschreibt eine Realität, die durch geplante Verschärfungen im Bürgergeld noch prekärer werden könnte.

Schon jetzt geraten Menschen mit psychischen Erkrankungen oder sozialen Belastungen ins Abseits, wenn sie Termine versäumen – nicht aus Mutwillen, sondern aus Überforderung.

Wird die sogenannte „Neue Grundsicherung“ mit stärkeren Sanktionen und verkürzten Karenzzeiten umgesetzt, droht vielen Betroffenen der Entzug existenzsichernder Leistungen.

Gerade kranke und alleinstehende Menschen, die keine Angehörigen oder Helfer haben, könnten durch das Raster fallen. Es braucht verbindliche Schutzmechanismen, statt weiterer Druckmaßnahmen.

Ihre verbindliche Antwort auf die Frage, wie dies künftig verhindert werden soll, ist deshalb für viele Betroffene von existenzieller Bedeutung.

Mit freundlichen Grüßen
Mario T.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundesministerin für Arbeit und Soziales beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Mitglied der Bundesregierung sowie dank der Zuarbeit der Bundesverwaltung: 

Ich weiß, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen oder besonderen sozialen Belastungen oft stark gefordert sind. Termine einzuhalten oder Mitwirkungspflichten zu erfüllen, kann für sie eine große Überforderung sein – nicht aus Mutwillen, sondern wegen ihrer gesundheitlichen oder persönlichen Situation.

Die geplante Umgestaltung der Grundsicherung berücksichtigt genau diese Lebensrealität. So sind Schutzmechanismen für Menschen mit psychischen Erkrankungen für den Fall der Prüfung einer Leistungsminderung vorgesehen, wenn sie zum Beispiel zu einem Termin nicht erscheinen. Vor jeder Feststellung einer Leistungsminderung soll eine persönliche Anhörung erfolgen, wenn dem Jobcenter psychische Erkrankungen von Leistungsberechtigten bekannt sind. 

Damit können die betroffenen Personen die Umstände persönlich erläutern, die zur Pflichtverletzung oder zum Terminversäumnis geführt haben. Wenn die Umstände einen wichtigen Grund oder einen Härtefall darstellen, erfolgt keine Leistungsminderung. 

Die Jobcenter sind angehalten, die persönliche Situation der Leistungsberechtigten zu prüfen und passende Unterstützung anzubieten. Ziel ist es, Schutz und Entlastung zu bieten, statt zusätzlichen Druck aufzubauen. 

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kontakt aufzunehmen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/kontakt.html.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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