Wie stellen Sie ihre Unabhängigkeit angesichts ihrer unternehmerischen Tätigkeit im Agrarbereich sicher ?
Sehr geehrte Frau Aeikens,
Selbst wenn Sie kein Gehalt mehr von dort beziehen ist doch längst noch keine Unabhängigkeit gegeben. Sie sind noch immer eingetragene Geschäftsführerin sofern ich richtig informiert bin und würden somit spätestens nach Ihrer Tätigkeit im Bundestag profitieren. Wie können Sie da von Unabhängigkeit sprechen ?
Mitspracherecht bei Subventionen und eine geteilte Geschäftsführertätigkeit in einem Agrarunternehmen bleiben ein großer Widerspruch.

Sehr geehrter Herr M.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, die ich aus Gründen der Transparenz gern beantworte.
Ich gebe Ihnen recht, weshalb ich meine Tätigkeit als Geschäftsführerin der Aeikens & Kraft GbR mit dem Einzug in den Deutschen Bundestag beendet habe. Ich bleibe zwar Mitinhaberin des Unternehmens, bin aber nicht mehr im operativen Geschäft tätig und habe entsprechend auch keinen Einblick in Aufträge oder Anfragen. Ich beziehe kein Gehalt bzw. erhalte keine Gewinnbeteiligung o.Ä.
Die Mitglieder des Bundestages haben selbstverständlich ein Berufsleben vor und nach dem Mandat. Entsprechend gelten laut Abgeordnetengesetz und Geschäftsordnung des Bundestages umfassende Anzeigepflichten und natürlich dürfen Abgeordnete keinerlei geldwerten Zuwendungen u.Ä. annehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Anna Aeikens, MdB