Eine rechtliche Gleichstellung von Schulmedizin und alternativen Behandlungsansätzen ist unter anderem aufgrund von nicht ausreichend belegter Wirksamkeit und daher einer Unverhältnismäßigkeit des Kostenaufwandes zum Behandlungserfolg nicht tragbar.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 29.09.2023 von Andrew Ullmann FDP
Antwort 09.01.2024 von Heike Baehrens SPD
Diese Entscheidung trifft aus guten Gründen allerdings nicht der Gesetzgeber, sondern der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als oberstes Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.
Antwort 08.09.2023 von Georg Kippels CDU
Es erfordert eine gründliche Analyse und Bewertung, um sicherzustellen, dass die Interessen und Bedürfnisse der Patienten angemessen berücksichtigt werden und gleichzeitig eine qualitativ hochwertige Versorgung gewährleistet ist.
Antwort 01.09.2023 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vor diesem Hintergrund halte ich die Frage um die Finanzierung von Naturmedizin und homöopathischer Arzneimittel nicht für ein zentrales Problem der Gesundheitsversorgung – die so hitzig geführte Debatte erweckt leider zuweilen den gegenteiligen Eindruck.
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Antwort ausstehend von Stefan Zimkeit SPD