Die Koalitionsfraktionen haben sich darauf verständigt, Leistungen für Kinder und Jugendliche, schwer psychisch erkrankte Menschen sowie besonders dringliche Fälle dauerhaft von der Budgetierung auszunehmen. Nach Ihrer Schilderung würde Ihr Fall genau zu diesem geschützten Personenkreis gehören.
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Der Hintergrund der Initiative ist der massive Anstieg antisemitischer Straftaten in Deutschland. Dem müssen wir mit allem Nachdruck entgegentreten – Jüdinnen und Juden müssen in unserem Land sicher sein. Zugleich nehme ich die Einwände von Strafrechtlerinnen und Strafrechtlern ernst, die eine unverhältnismäßige Einschränkung der Meinungsfreiheit befürchten. Dies wäre in einem parlamentarischen Verfahren sorgfältig zu prüfen.
Sie geben meine damals von der Presse zitierten Sätze nicht ganz korrekt wieder. In den Quellen, die Sie anführen steht es anders. Im Stern werde ich z.B. folgendermaßen zitiert:
Zur ersten Frage: Nach der geltenden Rechtslage ist soziale Assistenz für Menschen mit psychischen Erkrankungen in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sondern der Eingliederungshilfe. Die GKV ist vor allem für die medizinische Versorgung zuständig, während die Eingliederungshilfe die selbstbestimmte Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe unterstützt.