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Daher ist in einem ersten Schritt mit einer Besoldungserhöhung von 3,36 Prozent schon eine Anpassung der Bezüge rückwirkend zum 1. April 2026 erfolgt, die schon bei den Beamtinnen und Beamten angekommen ist.
Die Ergänzung des „automatisch“ in § 15a der Beschäftigungsverordnung ist eine Anpassung an den Wortlaut der Richtlinie der Europäischen Union zur Beschäftigung von Saisonarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern.
Nach Bekanntwerden der Beanstandungen des Bundesrechnungshofes hat es eine umfassende Prüfung gegeben. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes flossen die daraus gewonnenen Erkenntnisse in die Weiterentwicklung der projektbezogenen Zusammenarbeit mit Fördermittelempfängern ein.