
Wenn Sie zum 1. September wieder in einem Beschäftigungsverhältnis stehen würden, erfolgt die Auszahlung der 300 € Energiepauschale für Beschäftigte zum Stichtag zum 1. September mit der darauffolgenden Gehaltsauszahlung automatisch.
Wenn Sie zum 1. September wieder in einem Beschäftigungsverhältnis stehen würden, erfolgt die Auszahlung der 300 € Energiepauschale für Beschäftigte zum Stichtag zum 1. September mit der darauffolgenden Gehaltsauszahlung automatisch.
Was das Kindergeld betrifft, so gilt es als Einkommen des Kindes und wird in die Berechnung seines Bürgergeldes einbezogen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine zahlreiche Anträge in den Deutschen Bundestag eingebracht, die Maßnahmen zur Inflationsbekämpfung, zur Sicherung der Energieversorgung und zur Stabilisierung der Energiepreise vorsehen.
Gegen eine Aufhebung oder starke Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze, die im Übrigen entsprechend der Entwicklung der Bruttolöhne- und -gehälter je Arbeitnehmer jährlich fortgeschrieben wird, spricht vor allem, dass sich dadurch nur vorübergehend die Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung erhöhen würden.