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Katharina Beck
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Frage von Michael L. •

Warum sollen freiwillig rentenversicherte Selbständige von der Aktivrente ausgeschlossen werden, obwohl sie doch auch Beiträge gezahlt haben.

Ich bin Rentner (Jahrgang 1958) mit gesetzlicher Altersrente und übe weiter eine selbstständige Nebentätigkeit aus. Ich habe bis zum letztmöglichen Tag meine (freiwilligen) Rentenbeiträge gezahlt.

Unter dem Entwurf der „Aktivrente“ steht, dass nur Einkünfte aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung bis zu 2.000 €/Monat steuerlich begünstigt werden sollen. Ich kann diese Schlechterstellung meiner Einkünfte nicht nachvollziehen, da ich bis zum letzten Tag meines Arbeitslebens Rentenbeiträge gezahlt habe und für meine selbständige Nebentätigkeit den vollen gesetzlichen Krankenkassenbeitrag zahle. Es gibt also keinen sachlichen Grund, warum ich als freiwillig Rentenversicherter nicht in den Genuss der Steuerfreiheit kommen soll. Zumal ich doch genau das freiwillig getan habe, was die Politik von den Selbständigen immer gefordert hat, nämlich in die gesetzliche Rente einzuzahlen.

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur geplanten Aktivrente. Das politische Mitdenken von Selbständigen ist für mich ein besonderes Anliegen. Leider fehlt der Politik häufig ein angemessenes Bewusstsein für Selbständige (hierzu aktuell: Interview mit dem Verband der Gründer und Selbständigen Deutschland e.V.).

Die Bundesregierung verfolgt mit der Aktivrente das Ziel, Menschen nach dem regulären Renteneintritt zu motivieren, länger erwerbstätig zu bleiben. Grundsätzlich ist es richtig, Arbeit im Alter wertzuschätzen und attraktive Bedingungen für freiwilliges Weiterarbeiten zu schaffen. Allerdings sehen wir die aktuelle Ausgestaltung kritisch. Neben einer Kritik an dem Verhältnis von Kosten und Wirkung (viele Mindereinnahmen für sehr geringe zusätzliche Beschäftigungseffekte) finden wir die ungerechte Verteilung der Vorteile nicht gut. 

Hinsichtlich der Begrenzung der Aktivrente auf sozialversicherungspflichtig Beschäftigte argumentiert die Bundesregierung im Wesentlichen mit der administrativen Umsetzung. Die Steuerfreistellung soll unmittelbar über den Lohnsteuerabzug beim Arbeitgeber erfolgen, ohne dass die Rentnerinnen und Rentner selbst tätig werden müssen. Bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit ist das technisch schwieriger abzubilden, da diese erst im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erfasst werden. Zudem wird angeführt, dass es vor allem darum gehe, einen Anreiz zu setzen, damit Menschen im Rentenalter in ihrem angestammten Betrieb bzw. Beschäftigungsverhältnis bleiben, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Ich teile Ihre Einschätzung, dass diese Begründung nicht überzeugt, wenn man die Beitragsseite betrachtet. Wer als Selbständiger freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt – und das häufig sogar ohne die Möglichkeit, wie Angestellte hälftig vom Arbeitgeber entlastet zu werden – erbringt eine vergleichbare, teils sogar höhere Eigenleistung. Eine steuerliche Schlechterstellung allein aufgrund der Erwerbsform lässt sich damit rentenversicherungsrechtlich schwer rechtfertigen, zumal es rentenpolitisch seit Jahren erklärtes Ziel ist, mehr Selbständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen und da gerade auch in diesen Bereichen der Fachkräftemangel besonders spürbar ist. Ihr Fall zeigt, dass hier ein Widerspruch zwischen den politischen Zielen entsteht. Das ist ungerecht und kontraproduktiv.

Wir teilen das Ziel der Bundesregierung, die Erwerbstätigkeit älterer Menschen zu erleichtern, sehen in der vorliegenden Ausgestaltung der Aktivrente aber erhebliche Gerechtigkeits- und Wirksamkeitsprobleme. Wir setzen uns daher für eine gerechtere und zielgenauere Förderung ein – insbesondere für diejenigen, die im Alter unter prekären Bedingungen arbeiten oder deren Weiterarbeit für den Erhalt wichtiger Versorgungsstrukturen (z. B. in Handwerk, Pflege oder Kultur) entscheidend ist, darunter auch Selbständige. 

Ich habe mich gefreut, dass Sie sich an mich gewandt haben und hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen kann. Der Austausch mit Bürger*innen ist mir wichtig und kostbar. Wenn Sie regelmäßig über meine Arbeit in Hamburg und Berlin informiert werden möchten, können Sie sich gerne hier für meinen Newsletter anmelden. 

Herzliche Grüße
Katharina Beck

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