Warum sollen freiwillig rentenversicherte Selbständige von der Aktivrente ausgeschlossen werden, obwohl sie doch auch Beiträge gezahlt haben.
Ich bin Rentner (Jahrgang 1958) mit gesetzlicher Altersrente und übe weiter eine selbstständige Nebentätigkeit aus. Ich habe bis zum letztmöglichen Tag meine (freiwilligen) Rentenbeiträge gezahlt.
Unter dem Entwurf der „Aktivrente“ steht, dass nur Einkünfte aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung bis zu 2.000 €/Monat steuerlich begünstigt werden sollen. Ich kann diese Schlechterstellung meiner Einkünfte nicht nachvollziehen, da ich bis zum letzten Tag meines Arbeitslebens Rentenbeiträge gezahlt habe und für meine selbständige Nebentätigkeit den vollen gesetzlichen Krankenkassenbeitrag zahle. Es gibt also keinen sachlichen Grund, warum ich als freiwillig Rentenversicherter nicht in den Genuss der Steuerfreiheit kommen soll. Zumal ich doch genau das freiwillig getan habe, was die Politik von den Selbständigen immer gefordert hat, nämlich in die gesetzliche Rente einzuzahlen.

