Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Die Sonderabgabe von 4,2 % ist ein Kompromiss, um die Finanzierbarkeit der GKV zu sichern, die Solidargemeinschaft nicht zu überlasten und keine zusätzlichen, nichtinvestiven Schulden für den Bund zu schaffen.
Bereits jetzt gibt es Regelungen, wonach Krankenkassen Folgekosten bei vorzeitiger Entlassung gegen ärztlichen Rat unter Umständen nicht übernehmen.
Das Bundesgesundheitsministerium setzt nicht auf Leistungsabbau, sondern auf strukturelle Reformen, mehr Digitalisierung und den Abbau der überbordenden Bürokratie
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