Könnte man Menschen die sich selbst gegen ärztlichen Rat aus dem Krankenhaus entlassen und Dan wieder mit Krankenwagen eingeliefert werden nicht an den Kosten beteiligt?
Sehr geehrter Herr D.,
das Gesundheitssystem steht vor großen Herausforderungen, und eine verantwortungsvolle Nutzung der Leistungen ist entscheidend, damit es für alle dauerhaft finanzierbar bleibt. Bereits jetzt gibt es Regelungen, wonach Krankenkassen Folgekosten bei vorzeitiger Entlassung gegen ärztlichen Rat unter Umständen nicht übernehmen. Es geht immer um eine ausgewogene Balance zwischen Patientenschutz, Qualität der Versorgung und finanzieller Tragfähigkeit. Ich bin mir sicher, dass die anstehenden Diskussionen ein Bündel an vernünftigen Maßnahmen als Ergebnis haben werden. Wie Sie sich sicherlich gut vorstellen können, möchte ich den Diskussionen allerdings nicht vorgreifen.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

