
(...) Nutzungen zum Zwecke von Karikatur, Parodie und Pastiche werden durch den neuen § 51a UrhG nun ausdrücklich erlaubt. (...)
(...) Nutzungen zum Zwecke von Karikatur, Parodie und Pastiche werden durch den neuen § 51a UrhG nun ausdrücklich erlaubt. (...)
(...) eine digitalfreundlichere Regulierung des Urheberrechts (...)
(...) Meiner Meinung nach liegt hier ein gefährlicher Eingriff in die Vertragsfreiheit vor. (...)
(...) Das Urheberrecht an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts anzupassen, ist eine immense Herausforderung, die allen Beteiligten viel abverlangt. Dennoch müssen wir das Urheberrecht mit der gegenwärtigen digitalen Realität vereinen und anpassen. (...)
(...) Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts wurde nun beschlossen (...)
(...) dass Kreativität im Netz sowie Meinungs- und Informationsfreiheit sich auch in der digitalen Welt mit einem deutlich verbesserten Schutz von Eigentumsrechten verbinden lassen. Das zeigen wir mit dieser Reform (...)