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Thorsten Frei
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Frage von Regina P. •

Überschrift: Was verstehen Sie unter Gerechtigkeitssinn in der Pflege?

Sehr geehrter Herr Frei,ich schreibe Ihnen aus der Praxis, weil mir beim Thema „Gerechtigkeit in der Pflege“ jedes Verständnis fehlt.Ich pflege eine Frau mit 100 % Schwerbehinderung (Merkzeichen H, G, AG, B), schwerer Demenz, Schluckstörungen und Inkontinenz 24/7 d– komplett kostenlos und ehrenamtlich! Ich bin weder verwandt noch verschwägert.Ich nutze die Verhinderungspflege und den Entlastungsbetrag nur für meine Freizeit, um mir dringend nötige Auszeiten zu nehmen. Ich will von meiner Arbeit wissen: Ist es gerecht, dass man mir diese Erholung jetzt wegnimmt und starr zweckbindet? NETZTWERK GEHT KAPUTT.Wo ist da die Gerechtigkeit in diesem Ehrenamt? Ohne uns wäre der Staat pleite. Da hat die Gerechtigkeitsprüfung des Kanzlers für dieses Gesetz einfach nicht gestimmt.Mit freundlichen Grüßen,

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau P.,

Menschen wie Sie, die sich ehrenamtlich in der häuslichen Pflege engagieren, leisten einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Gesellschaft. Dazu gehört auch, dass sie notwendige Auszeiten nehmen können. Bei der anstehenden Pflegereform ist mir wichtig, dass die Entlastung pflegender Menschen weiterhin gewährleistet bleibt. Gleichzeitig müssen wir die Pflegeversicherung angesichts der demografischen Entwicklung dauerhaft finanzierbar halten. Die konkrete Ausgestaltung der Leistungen wird im weiteren Gesetzgebungsverfahren beraten. Dass dem Ehrenamt dabei eine zunehmende Bedeutung zufallen wird und auch der ambulante Bereich gestärkt werden muss, steht für mich ebenso fest

Mit freundlichen Grüßen 

Thorsten Frei

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