Überschrift: Was verstehen Sie unter Gerechtigkeitssinn in der Pflege?
Fragetext:Sehr geehrte Frau Bas,ich pflege ehrenamtlich und kostenlos 24/7 eine Frau mit 100 % Schwerbehinderung (H, G, AG, B), schwerer Demenz und Inkontinenz. Ich bin weder verwandt noch verschwägert.Bisher nutze ich die Hilfen für meine Freizeit und Auszeiten. Wenn ich aber krank werde oder eine Pause brauche, bricht durch die zweckgebundenen Gelder das ganze Pflegenetzwerk zusammen. Vom Pflegegeld kann man das nicht zusätzlich bezahlen, und durch die Zweckbindung fallen wir einfach hinten runter. Ist das gerecht?Dazu frage ich Sie: Was ist die Idee der Politik für Entlastung bei dieser Zweckbindung? Man kann die pflegebedürftige Frau oder Kinder mit ADHS und Autismus ja nicht einfach ins Heim stecken, wenn man selbst krank wird. Das geht ja gar nicht.Mit freundlichen Grüßen,

