Die Auslieferung von Maja T. von Deutschland nach Ungarn war klar rechtswidrig und ein schwerer Verstoß gegen rechtstaatliche Grundprinzipien. Deshalb ist es dringend geboten, dass sich die Bundesregierung und die zuständigen deutschen Behörden entschieden für eine unmittelbare Rückkehr nach Deutschland, zumindest aber für menschenwürdige Haftbedingungen einsetzen.
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