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Frage von Nicola S. •

Wieso unternimmt die Regierung nichts (bzw. so wenig) gegen die Verletzung der Menschenrechte von Maja T, die bereits seit einem Jahr (!) in Einzelhaft in Ungarn ist?

Sehr geehrte Frau Schulze,

mit Sorgen und Fassungslosigkeit frage ich mich wie die Regierung deutsche Bürgerinnen und Bürger schützt, wenn im Ausland ihre Menschenrechte verletzt werden. Der Vorgang der schnellen Auslieferung (während das Eilverfahren beim BVG noch lief) wirft nach wie vor Fragen auf und lässt mich an unserem Rechtsstaat zweifeln. Die Formulierung des "Bedauerns" steht aus meiner Sicht in keinem Verhältnis zu den Foltermethoden, denen Maja T durch Einzelhaft ausgesetzt ist. Dass die Regierung so wenig unternimmt, löst bei mir Unverständnis aus.
Mit freundlichen Grüßen Nicola S.

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Sehr geehrte Frau S.,

die Situation von Maja T. in Ungarn verfolgen ich mit großer Sorge. Seit über einem Jahr befindet sich Maja T. unter schwierigsten Bedingungen in Haft. Besonders besorgniserregend sind die Berichte über systematische medizinische Vernachlässigung. Dass Maja T. aus Verzweiflung sogar einen Hungerstreik begonnen hat, zeigt, wie dramatisch die Situation inzwischen ist.

Außenminister Johann Wadephul will sich für bessere Haftbedingungen einsetzen.

Es ist inakzeptabel, dass Ungarn als EU-Mitgliedstaat solche Zustände duldet und grundlegende Menschenrechte sowie europäische Rechtsnormen missachtet.

Im Jahr 2022 hat die EU-Kommission wegen mutmaßlicher Verstöße Ungarns gegen die Rechtsstaatlichkeit ein Verfahren gemäß der genau für solche Situationen neu geschaffenen sog. Rechtsstaatlichkeitskonditionalität eingeleitet. Dadurch wurde die finanzielle Unterstützung Ungarns durch die EU in Milliardenhöhe zunächst zurückgehalten und teilweise endgültig gekürzt. Dieses Verfahren wurde ausdrücklich insbesondere auf Mängel bei der Unabhängigkeit der Justiz gestützt. Die EU hält hier den Druck weiter aufrecht, noch immer sind mehrere Milliarden Fördermittel gesperrt.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Überstellung von Maja T. nach Ungarn in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Maja T. muss nach Deutschland zurückkehren, um hier ein faires, rechtsstaatliches Verfahren zu erhalten – so wie es allen Staatsangehörigen zusteht.

Als Mitglied der SPD-Bundestagsfraktion setzen wir uns verstärkt dafür ein, dass das Thema auf höchsten Ebenen diskutiert wird, um die Gesundheit und Würde von Maja T. zu schützen. Für uns ist klar: die Europäische Union darf nicht länger wegsehen, wenn eines seiner Mitgliedstaaten gegen unsere gemeinsamen Werte verstößt.

Mit freundlichen Grüßen
Svenja Schulze

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