Frage von Tim G. •

Was genau am Verfahren gegen Maja T. verstößt gegen rechtsstaatliche Prinzipien?

Sehr geehrte Frau Tesfaiesus, in der 14. Sitzung des 21. Bundestages haben Sie behauptet, das Strafverfahren gegen Maja T. in Ungarn sei nicht rechtsstaatlich. (Vgl. Protokoll S. 1133). Können Sie bitte erläutern, was an diesem Verfahren Sie genau bemängeln? Was genau entspricht nicht den Standards, insbesondere Art. 6 Abs. 3 EMRK? (Recht auf Erläuterung der Vorwürfe, auf Dometscher, Verteidigung, gehört zu werden und so weiter). Mir sind bislang keine konkreten Verstöße gegen diese Bestimmungen bekannt, es wird immer nur pauschal behauptet, das Verfahren sei nicht rechtsstaatlich. Worauf stützt sich das? Als Juristin können Sie das sicher konkretisieren, insbesondere anhand der genannten Standards, die die EMRK für faire Verfahren vorgibt. Inwiefern verstößt Ungarn gegen diese? Glauben Sie, dass Maja T. im Falle ihrer Verurteilung in Ungarn irgend eine Chance haben wird, dies wegen Verstößen gegen Verfahrensgrundrechte vor dem Europ. Menschrechtsgerichtshof erfolgreich anzufechten?

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Awet Tesfaiesus
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN