Stehen Sie dem Faschismus nahe?
Das deutsche Sprichwort "mitgehangen, mitgefangen" kennen Sie vermutlich. Ihr Parteikollege Herr Höcke verwendet dies auch gelegentlich (Vgl.: https://www.tagesspiegel.de/politik/mitgehangen--mitgefangen-hocke-droht-verfassungsschutz-mitarbeitern-13636621.html).
Herrn Höcke darf man als Faschist bezeichnen ( Vgl.: https://openjur.de/u/2180513.html).
Da Sie und Herr Höcke derselben Partei angehören, die als rechtsextremer Verdachtsfall beobachtet werden darf, erweckt dies den Eindruck, dass Sie die gleiche Gesinnung haben.
Falls das Sprichwort in Ihrem Fall unzutreffend sein soll, begründen Sie dies bitte.
Bitte beantworten Sie Frage direkt und verweisen nicht auf Herrn Höcke.
Vielen Dank für Ihre Frage.
Die Antwort lautet: Nein.