Das EU-Parlament hat neue Regelungen im EU-Asylrecht angenommen, mit denen erstmals eine gemeinsame Liste sicherer Herkunftsländer eingeführt und das Konzept sicherer Drittstaaten weiterentwickelt werden sollen. Auf diese Weise sollen Asylverfahren effizienter und einheitlicher gestaltet werden und zentrale Elemente des Asyl- und Migrationspakets bereits vor dem vollständigen Inkrafttreten im Jahr 2026 anwendbar sein.
Künftig sollen Asylanträge von Menschen aus Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, dem Kosovo, Marokko und Tunesien beschleunigt geprüft werden. Auch EU-Beitrittskandidaten gelten grundsätzlich als sichere Herkunftsländer, sofern keine schwerwiegenden Gründe wie bewaffnete Konflikte oder systematische Menschenrechtsverletzungen entgegenstehen. Die Einstufung soll auf objektiven, unionsweit einheitlichen Kriterien und fachlichen Analysen der EU-Asylagentur beruhen. Zudem kann die Liste bei veränderten Rahmenbedingungen ausgesetzt oder angepasst werden.
Ergänzend werden die Regeln zu sicheren Drittstaaten präzisiert, um langwierige Verfahren und uneinheitliche Praxis zu vermeiden. Asylanträge können künftig als unzulässig gelten, wenn Antragstellende über einen als sicher eingestuften Nicht-EU-Staat eingereist sind oder dorthin überstellt werden können.
Mit diesen Maßnahmen soll laut Vorschlag die Handlungsfähigkeit der EU gestärkt, möglicher Missbrauch des Asylsystems begrenzt und zugleich der Schutz der Grundrechte sowie das individuelle Recht auf Asyl uneingeschränkt gewahrt werden.
Achtung: Die rechts dargestellten Abstimmungsergebnisse spiegeln nur das Abstimmungsverhalten der 96 deutschen EU-Abgeordneten wider und nicht das aller 720 EU-Abgeordneten.
Hinweis: Die Abstimmungen über sichere Herkunftsländer und Drittstaaten fanden getrennt voneinander statt. Hier zu sehen sind die Abstimmungsergebnisse zu der gemeinsamen EU-Liste sicherer Herkunftsländer.
Der Vorschlag für eine Verordnung zur Erstellung einer Liste sicherer Herkunftsländer wurde insgesamt mit 408 Ja-Stimmen zu 184 Nein-Stimmen bei 60 Enthaltungen angenommen. Von den deutschen EU-Abgeordneten stimmten 50 dafür und 33 dagegen. Es gab sieben Enthaltungen.
Auch der Vorschlag für eine Verordnung zur Anwendung des Konzepts des "sicheren Drittstaats" wurde mit 396 Ja-Stimmen zu 226 Nein-Stimmen bei 30 Enthaltungen angenommen.