Fragen und Antworten


Die Europäische Union hat in der neuen Batterieverordnung (EU-Verordnung 2023/1542) festgelegt, dass die EU-Kommission bis spätestens 1. Januar 2025 prüfen muss, ob und wie ein einheitliches Ladegerät für leichte elektrische Fahrzeuge - darunter auch E-Bikes - eingeführt werden kann. Ein konkreter Gesetzesvorschlag liegt derzeit jedoch noch nicht vor.

Es handelt sich um einen technischen Richtwert und nicht um ein allgemeines Ziel

Ich bin ein starker Befürworter des Subsidiaritätsprinzips, welches besagt, dass die Europäische Union nur in Bereichen Regelungen treffen sollte, die nicht besser auf regionaler oder nationaler Ebene – also näher am Bürger – geregelt werden können.