Frage von Kristin T. • 04.09.2021

Antwort ausstehend von Tanja Kuffner FDP
Frage von Kristin T. • 04.09.2021
Antwort von Ulrich Kros SPD • 06.09.2021
Die Einschränkungen, die sich aus § 50 Abs. 2 des TAMG für homöopathisch tätige Tierheilpraktiker*innen ergeben, sind in der Tat erheblich.
Frage von Kristin T. • 04.09.2021

Antwort von Christian Haase CDU • 09.09.2021
Die arzneimittelrechtlichen Vorschriften sowohl für die Anwendung am Menschen als auch am Tier stellen ein hohes rechtliches Gut dar.
Frage von Kristin T. • 04.09.2021

Antwort von Kordula Schulz-Asche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 23.09.2021
Aus unserer Sicht wird durch das Gesetz zu wenig zur Reduktion der Abgabe von Reserveantibiotika an Nutztiere erreicht
Frage von Kristin T. • 04.09.2021

Antwort von Maria Klein-Schmeink BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 28.09.2021
im Bundestag ist das Gesetzgebungsverfahren zum angesprochenen Tierarzneimittelgesetz bereits abgeschlossen. In diesem Rahmen haben wir eine öffentliche Expertenanhörung zum Gesetzentwurf mit unterstützt.
Frage von Kristin T. • 04.09.2021

Antwort von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 13.09.2021
Aus unserer Sicht wird durch das Gesetz zu wenig zur Reduktion der Abgabe von Reserveantibiotika an Nutztiere erreicht.