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Bärbel Bas
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Frage von Mike H. •

Wie kann ein Koppeln des Renteneintrittsalter gerecht sein, wenn die wöchentliche Arbeitszeit hier nicht berücksichtig wird?

Sehr geehrte Frau Bas,wenn man wirklich gerecht sein möchte, müsste man doch auch die tatsächliche Arbeitszeit berücksichtigen. Bei tarifgebundenen Arbeitsplätzen gibt es teilweise Wochenarbeitszeiten von 35,5 Stunden, während andere – wie ich – 40 Stunden pro Woche arbeiten. Das bedeutet, dass die tatsächliche Lebensarbeitszeit sehr unterschiedlich ausfallen kann, obwohl die Zahl der Beitragsjahre gleich ist.Wie wollen Sie sicherstellen, dass solche Unterschiede bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden, damit das System fair bleibt?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr H.

ich persönlich habe große Sympathie dafür, dass Menschen, die früh angefangen und lange gearbeitet haben, eher in Rente gehen können. Im Rentenrecht gilt das Monatsprinzip. Aus diesem Grund wird bei der Berücksichtigung der Lebensarbeitszeit auf die belegten Monate und somit auf Versicherungs- oder Beitragsjahre abgestellt, nicht auf die wöchentliche Arbeitszeit. 

Eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit und weitere Themenbereiche soll die von der Bundesregierung im Dezember 2025 eingesetzte Alterssicherungskommission untersuchen. Sie soll Vorschläge zur Weiterentwicklung der Alterssicherung erarbeiten. Dazu befasst sie sich mit der zukünftigen nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und der betrieblichen sowie der privaten Altersvorsorge. Die Kommission soll der Bundesregierung zum Ende des zweiten Quartals 2026 ihre Vorschläge vorlegen. Den Ergebnissen der Kommission möchte ich nicht vorgreifen. 

Mit freundlichen Grüßen 

Bärbel Bas 

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